Das Umweltrecht ist eine der wichtigsten Spezialisierungen unserer Kanzlei. Unsere Anwälte widmen sich systematisch dem Gebiet des Umweltrechts von Beginn ihrer Tätigkeit an, auch außerhalb der Anwaltstätigkeit, etwa bei:
Zu unseren Klienten zählen Verwaltungen von Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten und Staatliche Fonds. Besondere Aufmerksamkeit in allen Bereichen des Umweltschutzes schenken wir der Beratung von Gemeinden, die über eine Reihe von Umweltschutzkompetenzen verfügen.
Wir bieten praktische Erfahrung in der Arbeit mit Behörden auf Gemeindeebene, mit staatlichen Behörden und Staatsunternehmen „von innen“. Unsere Gründungsanwälte sind langjährige Mitglieder von Stadtvertretungen und verbrachten einen Teil ihrer beruflichen Laufbahn im Umfeld der Staatsverwaltung.
Unsere Kanzlei spezialisiert sich nicht ausschließlich auf Umweltrecht, sondern widmet sich auch anderen Gebieten (z.B. Strafrecht, Handelsrechts, Zivil – und Arbeitsrecht) und bietet daher auch eine Verknüpfung der Kenntnisse über die Umweltschutzverordnungen mit weiteren Rechtsgebieten.
Bereits das Umweltrecht alleine erfordert aufgrund seiner enormen Bandbreite Spezialisierungen in Teilgebieten. Daher verfolgt jeder unserer Anwälte die Gesetzgebung und bietet Beratung in einem bestimmten Bereich des Umweltrechts. Dazu zählen: