Advokátní kanceláø Štol & Tuháèek

Umweltrecht und Bergrecht

Das Umweltrecht ist eine der wichtigsten Spezialisierungen unserer Kanzlei. Unsere Anwälte widmen sich systematisch dem Gebiet des Umweltrechts von Beginn ihrer Tätigkeit an, auch außerhalb der Anwaltstätigkeit, etwa bei:

  • legislativer Arbeit in den gesetzgebenden Organen von Regierung und Ministerien, 
  • Vortrags – und Publikationstätigkeit für staatliche Behörden, Gemeinden und Unternehmer,
  • Lehre an Hochschulen.

Zu unseren Klienten zählen Verwaltungen von Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten und Staatliche Fonds. Besondere Aufmerksamkeit in allen Bereichen des Umweltschutzes schenken wir der Beratung von Gemeinden, die über eine Reihe von Umweltschutzkompetenzen verfügen.

Wir bieten praktische Erfahrung in der Arbeit mit Behörden auf Gemeindeebene, mit staatlichen Behörden und Staatsunternehmen „von innen“. Unsere Gründungsanwälte sind langjährige Mitglieder von Stadtvertretungen und verbrachten einen Teil ihrer beruflichen Laufbahn im Umfeld der Staatsverwaltung.

Unsere Kanzlei spezialisiert sich nicht ausschließlich auf Umweltrecht, sondern widmet sich auch anderen Gebieten (z.B. Strafrecht, Handelsrechts, Zivil – und Arbeitsrecht) und bietet daher auch eine Verknüpfung der Kenntnisse über die Umweltschutzverordnungen mit weiteren Rechtsgebieten.

Bereits das Umweltrecht alleine erfordert aufgrund seiner enormen Bandbreite Spezialisierungen in Teilgebieten. Daher verfolgt jeder unserer Anwälte die Gesetzgebung und bietet Beratung in einem bestimmten Bereich des Umweltrechts. Dazu zählen:

  • Bergrecht (Vertretung in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsklagen in Sachen Bewilligung von Bergtätigkeit)
  • öffentliche Gesundheit, insb. Schutz vor Lärm, Vibration und Staub, einschließlich des Erhebens von nachbarschaftsrechtlichen Klagen,
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) von Bauten und Vorhaben, einschließlich der UVP für Eingriffen in Gebiete europäischer Bedeutung,
  • Schutz von Natur und Landschaft (Konflikte im Zusammenhang mit dem NATURA 2000 Netz, Verfahren zu Ausnahmen beim Schutz von besonders geschützten Pflanzen und Tieren und zu Eingriffen in den Schutz des Landschaftscharakters u.ä., Kompensationen für Schäden, die von besonders geschützten Tieren verursacht wurden),
  • Waldrecht, einschließlich Unterstützung bei Anträgen von Waldbesitzern auf finanzielle Kompensation.
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