Handelsrecht
Wir bieten umfassende Dienste im Bereich des Handelsrechts. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Gründung neuer Handelsgesellschaften, einschließlich der Vorbereitung jeglicher rechtlicher Unterlagen und der Vermittlung eines Notars und der Kommunikationsabwicklung mit dem Notar,
- Veränderung der Gründungsdokumente,
- Vertretung in Verfahren vor Registergerichten (Eintrag und Veränderung im Firmenbuch/Handelsregister),
- Aufsetzen von Verträgen über die Geschäftsführerfunktion,
- Rechtsberatung zu Fragen der internen Verhältnisse von Gesellschaften, Stellung und Verantwortung der satzunggemäßen Organe, der Rechte und Pflichten der Gesellschafter,
- Vorbereitung der Entscheidungen der Gesellschafter und Beschlüsse der Generalversammlungen,
- Vertretung bei Gerichtsverfahren über die Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung oder die Informationspflicht gegenüber Gesellschaftern,
- Umwandlung einer Gesellschaft (z. B. von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft),
- Verträge über die Übertragung von Geschäftsanteilen,
- Vorbereitung von Handelsverträgen (z. B. Rahmenkaufvertrag, Werkvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen),
- Geltendmachung von Forderungen in Gerichts -, Exekutions – und Insolvenzverfahren.